Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten zu häufigen Fragen.

Beteiligungsplattform

Investition

Dezentrale Energieversorgung

Beteiligungsplattform

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform gem. § 2a VermAnlG dient zur Zeichnung der Nachrangdarlehen. Die Plattform ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Beteiligungen. Es bietet folgende Services:

  • Wenn Sie eine Privatperson sind, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Privatperson (natürliche Person) aus.
  • Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Verein vertreten, z. B. als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Juristische Person bzw. Verein aus.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in den Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wie sicher sind meine Daten?

Bürgerbeteiligung mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL-Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für Werbung verwendet, sondern nur um Ihre Beteiligung zu verwalten und Ihnen Informationen dazu zuzusenden.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Bürgerbeteiligung zeichnen zu können, müssen Sie die jeweils neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von JavaScript, Cookies, Popups). Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die dahinterliegenden Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Welche Ziele verfolgt die Berliner Energieagentur GmbH mit Bürgerbeteiligungen?

Die BEA entwickelt und realisiert für ihre Kunden praxisnah innovative Lösungen zur Reduzierung von Energiekosten und CO2-Emissionen. Dabei bietet Sie Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, einen Beitrag zur Finanzierung bestimmter Projekte zu leisten und dabei gleichzeitig finanziell zu profitieren.

Was ist Crowdinvesting?

Crowdinvesting setzt sich zusammen aus den englischen Worten Crowd (Menschenmenge) und Investing (investieren). Beim Crowdinvesting schließen sich viele Investoren über eine Plattform zusammen, um gemeinsam ein Projekt zu finanzieren und eine Rendite zu erzielen. Auf diese Weise können Sie auch als Kleinanleger in große Projekte investieren, für die das Mindestinvestment normalerweise bei rund 100.000 Euro und mehr liegt.

Was kostet mich die Nutzung des Beteiligungsportals?

Ihnen als Anleger*in entstehen keinerlei Kosten. Die Registrierung und die Darlehensvergabe sind für Sie kostenfrei.

Verbraucherschützer raten Kleinanlegern oft vom Crowdinvesting ab. Woran liegt das?

Bevor jemand sein Geld im Crowdinvesting anlegt, sollte er sich sehr gut informieren über diese Anlageform und die Projekte, in die er investieren will. Diesen Aufwand scheuen aber viele Kleinanleger und gehen so unwissend Risiken ein. Wer Crowd-Anleger wird, muss sich darüber klar sein, dass er in der Regel eine unternehmerische Beteiligung eingeht - mit allen Chancen, aber eben auch allen Risiken, bis hin zum Totalverlust. Das ist per se weder gut noch schlecht – aber nur wer informiert ist, kann sinnvoll entscheiden, ob eine bestimmte Geldanlage für ihn in Frage kommt.

Kann ich von meinem Investment zurücktreten?

Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von dem Vertrag zurückzutreten – der Widerruf muss schriftlich erfolgen und ist per E-Mail, Fax oder Brief möglich. Weitere Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht finden Sie am Ende des Zeichnungsscheins, welchen Sie mit den Vertragsunterlagen erhalten.

Dezentrale Energieversorgung

Was ist ein BHKW?

BHKW ist die Abkürzung für Blockheizkraftwerk. Es besteht aus einem erdgasbetriebenen Motor, der mit einem Generator zur Stromerzeugung gekoppelt ist. Die im Motor entstehende Abwärme wird zum Heizen und zur Bereitung von Warmwasser genutzt.

Was bedeutet KWK?

KWK ist die Abkürzung für Kraft-Wärme-Kopplung und bezeichnet die Technik, die in einer Anlage Strom und Wärme erzeugt.

Was bedeutet kWel und kWth?

kW steht für Kilowatt und ist die physikalische Einheit für die Leistung einer Anlage. kWel entspricht der elektrischen Leistung, kWth der thermischen Leistung.

Wie funktioniert Contracting?

Beim Contracting übernimmt ein spezialisierter Energiedienstleister die gesamte oder teilweise Energieversorgung im Gebäude. Dazu schließt der Gebäudeeigentümer mit ihm einen Vertrag ab, in der Regel über 10 bis 15 Jahre. Der Contractor verpflichtet sich darin, die Wärme zu einem bestimmten Wärmepreis zu liefern und entsprechend zu investieren. Er ist dann für alles zuständig, was BHKW und Heizung betrifft: Kesselanlage, Pufferspeicher, Gas- und Stromzähler, Abrechnungen, An- und Abmeldungen bei den Behörden und beim Netzbetreiber. Die Leistungsgrenze befindet sich meistens zwischen Heizzentrale und Wärmeverteilsystem, also Rohren und Heizkörpern. Dafür bleibt der Gebäudeeigentümer zuständig.

Eine Variante zu diesem sogenannten Voll-Contracting ist die BHKW-Beistellung. Dabei übernimmt der Energiedienstleister lediglich Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des BHKW und sorgt für die optimale regelungstechnische Einbindung in das bestehende System. Bei diesem Modell bleibt der Gebäudeeigentümer im Besitz der Kesselanlage.

Investition

Sind Zinsen aus den Nachrangdarlehen steuerpflichtig?

Ja. Die Zinsen aus dem Crowdinvesting unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung müssen Sie auch die Zinsen aus den vergebenen Nachrangdarlehen angeben.
Die Einreichung eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist nicht möglich.

Wie funktioniert der Beteiligungsprozess?

Um sich zu beteiligen müssen Sie sich zunächst auf der Plattform registrieren. Im Anschluss wählen Sie Ihre Beteiligungshöhe und lassen uns Ihre ausgedruckten, unterschriebenen Vertragsunterlagen zukommen.

Wir bestätigen Ihnen den Vertragseingang per E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung und laden das gegengezeichnete Dokument in Ihrem Portfolio hoch.

Sobald Ihre Einzahlung bei uns verbucht wurde, erhalten Sie eine weitere E-Mail mit der Bestätigung des Zahlungseinganges und die Laufzeit Ihres qualifizierten Nachrangdarlehens beginnt.

Was passiert im Todesfall?

Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben über. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung des qualifizierten Nachrangdarlehens ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung des Erbscheins unter Nennung der Stammdaten des neuen Darlehensgebers mitzuteilen. Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen dem Todeszeitpunkt und dem Nachweis durch Erbschein Zins- und/oder Rückzahlungen auf das Konto des verstorbenen Darlehensgebers geleistet haben, so gelten die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Dem oder den Erben stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu.

Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen haben Darlehensgeber und Darlehensnehmerin grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Einzahlung des von ihm vertraglich festgelegten Darlehensbetrags. Die Darlehensnehmerin schuldet die vertraglich festgelegte Verzinsung über die gesamte Laufzeit des Darlehensverhältnisses sowie die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit. Darlehensnehmerin ist die jeweilige Emittentin. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen solange und soweit ausgeschlossen, als dadurch aufseiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde.

Welche Risiken gibt es?

Mit dem qualifizierten Nachrangdarlehen gehen die Darlehensgeber das folgende finanzielle Risiko ein: Die Geltendmachung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrages und Auszahlung der Zinsen ist gegenüber der Darlehensnehmerin solange und soweit ausgeschlossen, als dadurch aufseiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin tritt der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens bzw. Zahlung der Zinsen im Rang hinter die Forderungen sämtlicher anderer nicht nachrangiger Gläubiger der Darlehensnehmerin zurück. Hierdurch kann ein Totalverlust des Darlehensbetrags seitens des Darlehensgebers eintreten. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) des Darlehensgebers besteht nicht.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Die Darlehensnehmerin kann den Abschluss des Darlehensvertrages ablehnen, indem sie vom Darlehensvertrag zurücktritt. Die Darlehensnehmerin bestimmt eine Einzahlungsfrist. Erfolgt die Einzahlung des Darlehensbetrages nicht fristgerecht, so behält sich die Darlehensnehmerin vor, von dem geschlossenen Darlehensvertrag zurückzutreten. Wenn Sie nicht rechtzeitig den Darlehensbetrag einzahlen, besteht das Risiko, dass die Darlehensnehmerin vom Vertrag zurücktritt und Sie nicht mehr als Darlehensgeber berücksichtigt werden können. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Darlehensnehmerin eingeht.